Aktuelles

BORN BEWAHREN! FÜR DEN ERHALT DES UNBEBAUTEN BORNER HOLM

Aktuelle Mitteilungen zum Borner Holm

Januar 2026

Verliert der Holm Investor seine Geduld?

Erstmals seit dem Gerichtsurteil stellte BONAVA Forderungen auf, die kurzfristig zum Jahresende erfüllt werden sollten. Immerhin hat die Gemeinde Born im Jahr 2017 einige Millionen Euro erhalten,  ohne dass die vereinbarten Leistungen geliefert werden  konnten. Das BGB lässt bei Wegfall der Geschäftsgrundlage auch die Möglichkeit des Rücktritts vom Vertrag zu.

Das bietet der Gemeinde die Chance, die erhaltenen Gelder zurückzuzahlen und das Kapitel zu schließen. 

Dem Borner Bürgermeister mit seiner Mehrheit scheint diese Einsicht bisher zu fehlen. Es wird weiterhin und zunehmend in Rechts- , Beratungs- und Planungskosten investiert. 

Rückblick 2025

Oktober 2025

Mitgliederversammlung des Borner Holm e.V. mit Vorstandswahl

Als Vorstand wurden gewählt:
Antje Hückstädt, Vorsitzende
Albrecht Kiefer, Kassenwart
Martina Guske, Schriftführerin

September 2025

Der Borner Holm e.V. verliert eine wichtige Mitstreiterin

Mit großer Betroffenheit mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sigrid Keler am 20. September 2025 verstorben ist. Sigrid Keler hatte als Mitinitiatorin der Bürgerinitiative „Für den Erhalt des unbebauten Borner Holm“ einen unschätzbaren Anteil am bisher Erreichten, dem Außerkraftsetzen des Bebauungsplanes Holm durch das OVG-Urteil vom Mai 2022.

Auf Basis ihrer politischen Erfahrung wies sie uns in vielerlei Weise den Weg, sowohl unerschrocken in der Öffentlichkeit für unser Vereinsziel zu werben, als auch mit Sachverstand und kompetenten Partnern in politischen Gremien erfolgreich zu intervenieren.

Unvergesslich waren ihre couragierten Auftritte, etwa an unserem Stand bei den Nationalparktagen in Wieck, als die Borner kommunalpolitische „Prominenz“ mit Unterstellungen versuchte, unseren Verein in Misskredit zu bringen.

Unser Mitgefühl gilt besonders den Kindern und Enkelkindern.

August 2025

Der Landkreis gibt in Bezug auf den B-Plan 33 „Borner Holm“ gegenüber der Gemeinde Born die Erklärung zur sogenannten Inaussichtstellung zu Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet ab.

Dieser formale Verwaltungsvorgang bedeutet, dass die Gemeinde erneut an der Planung der Bebauung arbeiten kann, wobei allerdings auf „erhebliche zu bewältigende öffentliche Belange“ und „ein hohes Maß an planerischem Geschick“ hingewiesen wird.

Wenn die Gemeinde – respektive das Bauamt – alle Bedingungen erfüllt und einen einwandfreien B- Planentwurf erarbeitet, zu dem „keine Stellungnahmen von Privaten oder Trägern öffentlicher Belange mit relevanten Auswirkungen“ vorgelegt werden und keine Vorschriften verletzt werden, dann würde das Plangebiet aus dem Landschaftsschutzgebiet herausgelöst werden.

Unsere Kritik dazu:

In keiner Weise würdigt der Landkreis den Wert und die Schutzwürdigkeit des Borner Holm als Landschaft und Lebensraum. Mit der Feststellung „Das Plangebiet mit ca. 10 ha (im alten B-Plan waren es 8,5 ha, Anmerkung der Red.)stellt im Verhältnis zur Gesamtfläche des Geltungsbereichs der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet ‚Boddenlandschaft‘ keinen erheblichen Eingriff dar.“ Dieses Zitat aus Schreiben des Landkreises vom 29.08.2025 führt zu dem Eindruck, dass man das Urteil des OVG Greifswald vom 10.05.20222 3 K 488/17 nicht richtig gelesen hat! Darin heißt es unter anderem:

„Danach kann eine Erlaubnis nicht erteilt werden. Die Planung steht im Widerspruch zu § 4 Abs. 1 LSG-VO, wonach u.a. alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere, wenn sie den Naturhaushalt schädigen, den Naturgenuss beeinträchtigen oder das Landschaftsbild nachhaltig verändern. Maßgeblich ist der Schutzzweck der Verordnung, wie sich aus § 3 Abs. 3 LSG-VO ergibt. Besondere Bedeutung besitzen danach die großen unzersiedelten Landschaftsräume. Besonders prägende erhaltenswerte Landschaftselemente sind nach § 3 Abs. 4 LSG-VO die weiträumigen Boddenwiesen (Nr. 4) und die Haken, Halbinseln und Inseln im Boddenbereich (Nr. 8), zu denen die Halbinsel „Holm“ zurechnen ist. Dass vorliegend die geplante Bebauung mit 54 Ferienhäusern und einem Hotel sowie Versorgungseinrichtungen und Nebenanlagen auf einer Schutzgebietsfläche von über 8 ha den Charakter des zuvor unbebauten Gebietes mit dem nach § 3 Abs. 4 Nr. 4bzw. Nr. 8 LSG-VO besonders prägenden erhaltenswerten Landschaftselement des Borner Holm verändert und zudem dessen Landschaftsbild nachhaltig verändert, liegt auf der Hand.

Hinzu kommt, dass eine schrittweise Entwertung des Landschaftsschutzgebietes eingeleitet würde, die durch etwaige weitere Bebauung, auch durch eventuelle sich anschließende weitere Bebauungspläne, fortgesetzt werden könnte. Die bisherigen bauplanungsrechtlichen Verhältnisse würden sich erheblich verändern. Der im Zusammenhang bebaute Ortsteil könnte über eine Ortsabrundung hinaus in ganz erheblichem Umfang in das Landschaftsschutzgebiet hinein erweitert werden. Die Landschaft würde damit ihre schützenswerte natürliche Eigenart verlieren. Dies ist mit § 4 Abs. 1 LSG-VO nicht zu vereinbaren. Schutzvorkehrungen sind nicht möglich und auch nicht vorgesehen; um eine nur befristete Belastung geht es ebenfalls nicht.“

So wie wir 2011 von Anbeginn klargemacht haben, dass wir alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen werden, um die Bebauung der Boddenhalbinsel Borner Holm zu verhindern, erklären wir es auch jetzt: Niemand sollte glauben, dass gegen eine erneute Planung keine Einwände erhoben oder keine Rechtsmittel eingelegt würden.

Sollte die Gemeindevertretung mehrheitlich an dem Vorhaben festhalten, nimmt sie für Born erhebliche negative finanzielle Auswirkungen in Kauf. Die Gemeinde Born ist finanziell nicht so aufgestellt, dass sie sich derart riskante Manöver erlauben könnte

Der Vorstand des Borner Holm Vereins richtete bereits im Vorfeld dieser Inaussichtstellung einen Brief an den Landrat, um die finanziellen Auswirkungen anhand der Haushalts-Zahlen darzulegen. Es folgt eine Einladung des Landrates zu einem Gespräch.

Bereits im Juni 2012 sprach sich der Staatssekretär Dr. Keer vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz in einem Schreiben an den damaligen Landrat Drescher ganz klar gegen eine Aufhebung des Landschaftsschutzes aus. Hier ein Auszug:

Auf eine spätere Anfrage von unseren Verein verwies Minister Till Backhaus auf dieses Schreiben und damit auf seine Position zum Holm. Siehe hier.

August 2025

Mehr als 1000 junge Eichen werden abgemäht

Weite offene Landschaft und mittendrin eine Binnendüne, der sogenannte Fuchsberg mit einer alten Eichengruppe, die ein wunderschöner Blickfang aber auch Ansitz für Greifvögel. Das ist die Halbinsel Borner Holm wie wir sie kennen und schätzen. Lebensraum für Pflanzen und Tiere, sowie ein erholsames Fleckchen Erde für uns Menschen.

Offenen Wunden ziehen sich durch die 2015 unrechtmäßig abgetragenen Grasnarbe und  Sandaushub auf ca. 1000 Metern durch die Graslandschaft.

Tiefbauarbeiten zerstörten die Landschaft nachhaltig, denn es folgten Veränderungen durch den Anflug von Pflanzensamen, die sich ohne diese offenen Wunden dort nicht angesiedelt hätten, zum Beispiel das für Pferde und Menschen problematische Jakobskreuzkraut. Offenbar boten die neuen freien Sandflächen für Eichelhäher ideale Bedingungen, um mühelos Eicheln zu verstecken – mit der Auswirkung, dass die Vögel viele der Futterreserven nicht wiederfanden und die Früchte auskeimten.

So entstand im vorgesehenen Baufeld ein heranwachsender potentieller Eichenwald mit über 1.000! jungen Eichen. Die größten Bäumchen hatten im Sommer 2025 eine Höhe von über 2 Metern erreicht. Deshalb ließen wir prüfen, ob es sich erneut um ein schützenswertes Biotop respektive Wald handele.

Ja, innerhalb von drei bis vier Jahren wäre hier ein neuer Stieleichenwald entstanden.        

Das wiederum blieb dem Bürgermeister nicht verborgen und er handelte unverzüglich. Mit schwerer Technik wurden die jungen Eichen niedergemäht.

Vor der Mähaktion

Nach der Mähaktion

Frühsommer 2025

Der Bürgermeister baut Druck auf den Landrat auf, indem er fordert, den Borner Holm aus dem Landschaftsschutzgebiet zu entlassen, andernfalls würde Born den Landkreis verklagen.

Es werden Schadenssummen genannt, die in keiner Weise belegt und nachvollziehbar sind.

Frühjahr bis Frühsommer  2025  

Wiederholt haben wir vom Borner Holm Verein Ornithologen mit der Dokumentation beobachteter Vögel im Gebiet beauftragt. Dabei wurden wiederum eine Reihe besonders geschützter Arten nachgewiesen.

Diese Aktivitäten der Gemeinde und des Investors waren vorausgegangen:

Im Oktober 2023 bezahlt Born ca 30.000 € für eine Vogelkartierung, die der Investor BONAVA (!) beauftragt hatte, als Grundlage für die Natura2000-Verträglichkeitsprüfung. Im September 2024 wird das selbe Ingenieurbüro nochmals beauftragt, jetzt mit der LSG2000-Prüfung – wiederum gibt die Gemeinde ca. 30.000 € dafür aus.

Ostern 2025: Über 60 Osterspaziergänger auf dem Holm!

Zum Ostersonntag 2025 hatte der Borner Holm e. V. wieder zum „Osterspaziergang“ eingeladen. Diese schöne Tradition der Freunde und Unterstützer des unbebauten Borner Holm findet seit 2012 statt. In der langen Zeit gab es nur wenige Unterbrechungen. Auch in diesem Jahr ging es darum, Präsenz zu zeigen, Informationen auszutauschen und die nach wie vor geschützte Landschaft zu genießen.

Antje Hückstädt begrüßte alle Teilnehmer und Albrecht Kiefer gab aktuelle Informationen zur rechtlichen Situation. Denn auch trotz des klaren Urteils des Oberverwaltungsgerichts Greifswald sind die Pläne zur Bebauung durch die Gemeinde noch nicht zu den Akten gelegt. Im Gegenteil: Die Gemeinde gibt weiterhin viel Geld aus, um mit Hilfe von Gutachten die Herausnahme des Holm aus dem Landschaftsschutzgebiet voranzutreiben. Während etliche Lerchen hoch über den Versammelten tirilierten, berichtete Albrecht Kiefer über die Beauftragung einer fragwürdigen Vogelkartierung durch den Bürgermeister, die im Ergebnis die Vielfalt und den Wert der Vogelwelt in dem geplanten Baugebiet stark unterbewertet. Ein Besucher bestätigte, dass er hier in den letzten Tagen mehrfach eine Rohrweihe beobachten konnte. Auch sie ist ein wichtiger Indikator für die schützenswerte Natur des Holm. Doch ohne dass dem Holm der Status des Landschaftsschutzgebietes aberkannt wird, ist keinerlei Modifikation oder Heilung des Bebauungsplans möglich.

Dass über 60 Menschen in diesem Jahr auf den Holm gekommen sind, obwohl diesmal gar nicht öffentlich für den Osterspaziergang geworben wurde, zeigt, wie wichtig der verantwortungsvolle Umgang mit unserer Natur den Bewohnern der Halbinsel und ihren Gästen ist! Und es ermutigt alle Aktiven des Borner Holm e. V., nicht nachzulassen in ihrer Aufmerksamkeit und ihrem Einsatz für den unbebauten Borner Holm.

Der Borner Holm im Frühjahrslicht
Das Grün bricht aus den Zweigen…

EINLADUNG ZUM OSTERSPAZIERGANG

Liebe Freundinnen, Freunde und Unterstützende des Borner Holm Vereins e.V.,

das Trällern der Lerchen, das Summen der Hummeln und die erste Blütenpracht verkünden den Darßer Frühling. Das ist die Zeit, in der wir uns fast alljährlich am Borner Holm versammelten, um zu zeigen, dass wir Viele sind, die diese Landschaft verstehen, erleben und schützen wollen und werden.

Auch dreizehn Jahre nach den ersten B-Plan-Aufstellungsbeschluss und drei Jahre nach dessen gerichtlich beschlossener Unwirksamkeit sind wir gefordert, uns weiter stark zu machen.
Die „Geister von gestern“ begreifen die Lage nicht und ruhen nicht, was die Baubestrebungen betrifft. Weiterhin wird Druck auf den Landkreis ausgeübt, um eine Herausnahme des Borner Holm aus dem Landschaftsschutzgebiet zu bewirken.

Dem stellen wir uns massiv entgegen. Sie / Ihr seid herzlich eingeladen, uns zu unterstützen und mit uns am Ostersonntag, dem 20. April 2025 um 14:00 Uhr den unbebauten Borner Holm zu erleben und Flagge zu zeigen – für die Natur und die freie Landschaft!

Wir treffen uns auf dem Holm unmittelbar hinter der Südstraße 38.

Mit herzlichen Grüßen
Der Vorstand des Borner-Holm e. V.

„Ausbeutung ohne Grenzen: Wie Investoren auf Fischland-Darß-Zingst ihr Unwesen treiben“

Unter diesem Titel veröffentlichte die freie Reisejournalistin Nicole Quint auf berliner-zeitung.de/open-source einen lesenswerten Beitrag über den Borner Holm, die wertvolle Naturlandschaft, deren Teil er ist und die Bedrohung durch immer noch nicht zu den Akten gelegten Investorenträume.

Den Artikel finden Sie hier.

Nicole Quint berichtet aus allen Ecken der Welt, schreibt aber besonders gern über ihre Wahlheimat an der deutschen Ostseeküste.

Begegnungen auf dem Borner Holm

Im März 2025 porträtierte der begeisterte Naturbeobachter und -fotograf Thomas Schneider einige Bewohner des Borner Holm. Mit seiner Erlaubnis dürfen wir Ihnen hier einige Stars aus diesem exklusiven Wohngebiert vorstellen:

Alle Fotos: ©Thomas Schneider/bildbaendiger.de

Holm – Status im September 2023

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das den Bebauungsplan „Borner Holm“  für nichtig erklärt hat, ist seit Mai 2022 rechtskräftig und damit nicht anfechtbar.
Dennoch ist auf dem Gelände des Holms bis jetzt kein Rückbau der voreilig begonnenen Tiefbauarbeiten zu sehen.

Der Borner Bürgermeister beharrt auf der Vorstellung, er könne mit seiner Mehrheit in der Gemeindevertretung und einem neuen Bebauungsplan, die ursprünglichen oder ähnliche Planungen durchsetzen. Auf öffentlich gestellte Fragen gab er mehrfach an, dass man sich im Stadium einer „rechtlichen Prüfung“  befände. Geprüft wird offensichtlich, wie sich die vom Oberverwaltungsgericht aufgezeigten Hürden bei einer Neuauflage eines Bebauungsplans überwinden ließen. Diese bestehen vor allem in der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet, sowie einer fehlenden vollständigen FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Die Herausnahme des Holms aus dem Landschaftsschutzgebiet liegt in der Zuständigkeit des Landrates. Es gab wiederholt Anträge dazu, die er bisher zweimal abgelehnt hat.
Aus gutem Grund, denn das Urteil des Oberverwaltungsgericht unterstreicht den hohen Wert der Holm-Landschaft und somit seines unbedingten Schutzes. Das Urteil enthält darüber hinaus  die Empfehlung, auch nicht mit kleinteiligen Herausnahmen zu beginnen, da diese nach aller Erfahrung zu sukzessiven Erweiterungen führen würden.
Nicht nur das Gericht, sondern auch die höchsten politischen Gremien im Land empfehlen nachdrücklich, von der Bebauung des Holms abzusehen um das Landschaftsbild zu erhalten. So schrieb der Staatssekretär Dr. Kreer im Namen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt bereits 2012 dem damaligen Landrat Drescher, sich für den Erhalt des unbebauten Holms als „Kernbestand des Landschaftsschutzgebietes“  einzusetzen.
Im Juni 2021 beschloss  die Landesregierung M-V der Empfehlung des Petitionsauschusses zu folgen, den Antrag auf Herausnahme des Holms aus dem LSG abzulehnen.

Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, die derzeit nicht vorstellbar ist, würde zweifellos eine Klage dagegen nach sich ziehen.

Die bisher fehlende vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde vor etwa drei Monaten vom Investor BONAVA beauftragt. Sobald dieses Prüfungsergebnis öffentlich vorliegt, werden wir es gründlich auswerten und ggf. ein eigene Prüfung initiieren.

Allerdings ist der Erhalt des Landschaftsbildes unabhängig vom  FFH-Status.

15 Monate nach der Urteilsverkündung ist der Holm nach wie vor die widerrechtlich zerstörte Landschaft, wie sie nach dem Baustopp vor sechs Jahren verlassen wurde. Ein Rückbau der vorgenommenen Tiefbaumaßnahmen wird voraussichtlich bis zum endgültigen Abschluss der o. g. „rechtlichen Prüfung“ nicht erfolgen.

Der Aufforderung eines Mitgliedes des Holm e.V. an den Landkreis, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des B-Plan-Gebietes zu veranlassen, wurde mit dem Hinweis begegnet, dass der Landkreis die Entscheidung der Gemeinde Born über das weitere Verfahren abwarten möchte.

Eine seit Monaten angekündigten Informationsveranstaltung des Bauamtsleiter zum Holmstatus wurde mehrfach verschoben.

Auch der Abwasserzweckverband, der mit seinen Mitteln die bisherige Erschließung beauftragt und finanziert hat, hüllt sich in Schweigen. Was nicht allzu sehr verwundert – der Verbandsvorsteher ist der Borner Bürgermeister. 

Für die finanzielle Situation der Gemeinde Born hat das ganze Holm-Desaster schwerwiegende Folgen. Auf dieses enorme Risiko hat der Holm e. V. von Anfang an hingewiesen. Leider wurden die Warnungen immer ignoriert. Aber nun versucht der Borner Bürgermeister in öffentlichen Äußerungen den Gegnern der Holmbebauung die Schuld am drohenden Schaden für die Gemeinde zu geben. Er unterstellt dem Holm e. V. und seinen Unterstützern, dass ihnen die Finanzen der Gemeinde gleichgültig wären.
Das ist nicht so. Im Gegenteil: Die prekäre Lage der Gemeinde ist allen bewusst. Die Gemeindevertreter der Wählergemeinschaft „Borner Alternative“ haben bereits  Lösungswege vorgeschlagen, die man mit dem Investor BONAVA besprechen könnte, ohne irgendwelche Holmflächen für Bebauungen zu opfern.

Eine gemeinsame, nüchterne und sachbezogene Bestandsaufnahme der Situation in der Gemeindevertretung und Beratung über mögliche Lösungen ist überfällig.

Impressionen zur „Renaturierung“

Am 23. März 2017 ordnete das Oberverwaltungsgericht MV Baustopp an.
Kurz danach wurden die unrechtmäßig begonnenen Tiefbauarbeiten eingestellt. Die Hinterlassenschaft ist bis heute unberührt.

10.5.2022 – Der langersehnte Richterspruch ist da. Der Borner Holm darf nicht bebaut werden!

Die Streitsache BUND e.V. gegen Gemeinde Born a. Darß mit Bonava (Bau-Investor) wurde fünf Jahre nach der Eilentscheidung, die 2017 zu einem Baustopp führte, am Dienstag, dem am 10.Mai 2022 verhandelt.

Mit der Normenkontroll-Klage sollte klargestellt werden, ob der Bebauungsplan „Nr. 33 – Borner Holm“ im Landschaftsschutzgebiet rechtens ist. Nach etwa 1 1/4 Stunden Verhandlung am Oberverwaltungsgericht in Greifswald zog sich das Gericht zu einer Beratung zurück und gegen 12.40 Uhr wurde das Urteil verkündet: „Der Bebauungsplan ist unwirksam.“ Das Gericht folgte vollumfänglich den Argumentationen der Klageführenden und stellte fest, dass die Landschaftsschutzverordnung rechtmäßig ist und der Landschafts- und Artenschutz in dem sensiblen Bereich einen besonders hohen Stellenwert aufweisen. Bereits im damaligen Eilverfahren hatte das Gericht seine Entscheidung ausführlich begründet. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Mit diesem Beschluss endet ein 11 Jahre währender Streit, der ein Dorf fast zerriss. Wir beglückwünschen den BUND Mecklenburg-Vorpommern zu diesem großen Erfolg für den Naturschutz. Wir danken allen Unterstützern sehr herzlich und wir freuen uns sehr, dass die drohende Zerstörung der zauberhaften Halbinsel Borner Holm nicht realisiert werden darf.

Presseschau:
Artikel auf ZEIT-Online vom 10.5.2022
Artikel von Axel Büssem auf der Titelseite der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022
Kommentar von Axel Büssem in der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022
Artikel von Timo Richter im Lokalteil der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022

9.6.2021 – Der Landtag M-V schließt sich unserer Petition an!

Als wir 2015 mit unserer Petition den Petitionsausschuss des Landtags anriefen, wagten wir nicht zu hoffen, dass der Landtag unser Anliegen uneingeschränkt unterstützt.

Sechs Jahre vergingen, in denen wir den Ausschuss kontinuierlich über den Sachstand informierten. Ein erstes Achtungszeichen setzte der Petitionsausschuss mit seinem Vorort-Besuch am 23.11.2017. Wir berichteten hierüber.

Nun wurde unsere Petition durch den Landtagsausschuss mit der klaren Empfehlung abgeschlossen, die Besonderheit der Landschaft auf dem Borner Holm nicht durch eine Ferienhaussiedlung unwiederbringlich zu zerstören. Dieser Empfehlung schloss sich der Landtag am 9. Juni 2021 (Landesdrucksache Nr.7 / 6202) an!

Ein schöner Erfolg unserer jahrelangen Bemühung, den Wert des Borner Holm als ortsprägende Landschaft anzuerkennen und zu bewahren.
Das Ziel der Befürworter einer Bebauung, die touristischen Bettenzahlen zu steigern, findet ohnehin in ausreichendem Maße im Ort selbst statt. Die unbebaute Holmwiese kann somit weiterhin zur touristischen Attraktivität Borns beitragen.

Bei aller Freude über die Zustimmung des Landtages ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt, die sich vor allem an den Landrat des Landkeises Vorpommern-Rügen, Dr. Kerth, als Verantwortlichen für die Landschaftsschutzgebietsverordnung richtet.

Die letztendliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens trifft das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald im ausstehenden Normenkontrollverfahren.
Bis dahin gilt weiterhin die einstweilige Anordnung des OVG, die den Baustopp angeordnet hat.

Freuen Sie sich mit uns.

Weitere Unterlagen können Sie hier lesen: