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BORN BEWAHREN! FÜR DEN ERHALT DES UNBEBAUTEN BORNER HOLM

Aktuelle Mitteilungen zum Borner Holm

Holm – Status im September 2023

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes, das den Bebauungsplan „Borner Holm“  für nichtig erklärt hat, ist seit Mai 2022 rechtskräftig und damit nicht anfechtbar.
Dennoch ist auf dem Gelände des Holms bis jetzt kein Rückbau der voreilig begonnenen Tiefbauarbeiten zu sehen.

Der Borner Bürgermeister beharrt auf der Vorstellung, er könne mit seiner Mehrheit in der Gemeindevertretung und einem neuen Bebauungsplan, die ursprünglichen oder ähnliche Planungen durchsetzen. Auf öffentlich gestellte Fragen gab er mehrfach an, dass man sich im Stadium einer „rechtlichen Prüfung“  befände. Geprüft wird offensichtlich, wie sich die vom Oberverwaltungsgericht aufgezeigten Hürden bei einer Neuauflage eines Bebauungsplans überwinden ließen. Diese bestehen vor allem in der Lage des Plangebietes im Landschaftsschutzgebiet, sowie einer fehlenden vollständigen FFH-Verträglichkeitsprüfung.

Die Herausnahme des Holms aus dem Landschaftsschutzgebiet liegt in der Zuständigkeit des Landrates. Es gab wiederholt Anträge dazu, die er bisher zweimal abgelehnt hat.
Aus gutem Grund, denn das Urteil des Oberverwaltungsgericht unterstreicht den hohen Wert der Holm-Landschaft und somit seines unbedingten Schutzes. Das Urteil enthält darüber hinaus  die Empfehlung, auch nicht mit kleinteiligen Herausnahmen zu beginnen, da diese nach aller Erfahrung zu sukzessiven Erweiterungen führen würden.
Nicht nur das Gericht, sondern auch die höchsten politischen Gremien im Land empfehlen nachdrücklich, von der Bebauung des Holms abzusehen um das Landschaftsbild zu erhalten. So schrieb der Staatssekretär Dr. Kreer im Namen des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt bereits 2012 dem damaligen Landrat Drescher, sich für den Erhalt des unbebauten Holms als „Kernbestand des Landschaftsschutzgebietes“  einzusetzen.
Im Juni 2021 beschloss  die Landesregierung M-V der Empfehlung des Petitionsauschusses zu folgen, den Antrag auf Herausnahme des Holms aus dem LSG abzulehnen.

Eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet, die derzeit nicht vorstellbar ist, würde zweifellos eine Klage dagegen nach sich ziehen.

Die bisher fehlende vollständige FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde vor etwa drei Monaten vom Investor BONAVA beauftragt. Sobald dieses Prüfungsergebnis öffentlich vorliegt, werden wir es gründlich auswerten und ggf. ein eigene Prüfung initiieren.

Allerdings ist der Erhalt des Landschaftsbildes unabhängig vom  FFH-Status.

15 Monate nach der Urteilsverkündung ist der Holm nach wie vor die widerrechtlich zerstörte Landschaft, wie sie nach dem Baustopp vor sechs Jahren verlassen wurde. Ein Rückbau der vorgenommenen Tiefbaumaßnahmen wird voraussichtlich bis zum endgültigen Abschluss der o. g. „rechtlichen Prüfung“ nicht erfolgen.

Der Aufforderung eines Mitgliedes des Holm e.V. an den Landkreis, die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des B-Plan-Gebietes zu veranlassen, wurde mit dem Hinweis begegnet, dass der Landkreis die Entscheidung der Gemeinde Born über das weitere Verfahren abwarten möchte.

Eine seit Monaten angekündigten Informationsveranstaltung des Bauamtsleiter zum Holmstatus wurde mehrfach verschoben.

Auch der Abwasserzweckverband, der mit seinen Mitteln die bisherige Erschließung beauftragt und finanziert hat, hüllt sich in Schweigen. Was nicht allzu sehr verwundert – der Verbandsvorsteher ist der Borner Bürgermeister. 

Für die finanzielle Situation der Gemeinde Born hat das ganze Holm-Desaster schwerwiegende Folgen. Auf dieses enorme Risiko hat der Holm e. V. von Anfang an hingewiesen. Leider wurden die Warnungen immer ignoriert. Aber nun versucht der Borner Bürgermeister in öffentlichen Äußerungen den Gegnern der Holmbebauung die Schuld am drohenden Schaden für die Gemeinde zu geben. Er unterstellt dem Holm e. V. und seinen Unterstützern, dass ihnen die Finanzen der Gemeinde gleichgültig wären.
Das ist nicht so. Im Gegenteil: Die prekäre Lage der Gemeinde ist allen bewusst. Die Gemeindevertreter der Wählergemeinschaft „Borner Alternative“ haben bereits  Lösungswege vorgeschlagen, die man mit dem Investor BONAVA besprechen könnte, ohne irgendwelche Holmflächen für Bebauungen zu opfern.

Eine gemeinsame, nüchterne und sachbezogene Bestandsaufnahme der Situation in der Gemeindevertretung und Beratung über mögliche Lösungen ist überfällig.

Impressionen zur „Renaturierung“

Am 23. März 2017 ordnete das Oberverwaltungsgericht MV Baustopp an.
Kurz danach wurden die unrechtmäßig begonnenen Tiefbauarbeiten eingestellt. Die Hinterlassenschaft ist bis heute unberührt.

Nachruf auf unser Vorstandsmitglied Jan Keler

Wir müssen Abschied nehmen von unserem aktiven Mitstreiter und Vorstandsmitglied

Jan Keler

der am 08. Januar 2023 nach kurzer, schwerer Krankheit verstorben ist.

Jan Keler gehörte zum Gründerkreis unseres Vereins. Er kümmerte sich intensiv um die Belange des Vereines und konnte dabei seine Fähigkeiten als Jurist in unsere Arbeit einfließen lassen , die er als Schriftführer des Vereines zum Tragen gebracht hat.

Seine Liebe zum Darß und speziell zu Born hat ihm sein Vater, der Bauhaus-Architekt Peter Keler, schon früh in die Wiege gelegt. Ein Anwesen, welches dieser in Born erwarb und gestaltete, sollte sich für Jan Keler und seine Frau Sigrid als andauernder Quell für die intensive Wahrnehmung der einmaligen Landschaft erweisen und dazu beitragen, dass sie sich unermüdlich gegen negative Einflüsse auf dieselbe engagierten.

Wir werden versuchen, durch weiteren tatkräftigen Einsatz in unserem Verein, ein würdiges Andenken an Jan Keler zu bewahren und hoffen so, in seinem Sinne weiterzuwirken.

10.5.2022 – Der langersehnte Richterspruch ist da. Der Borner Holm darf nicht bebaut werden!

Die Streitsache BUND e.V. gegen Gemeinde Born a. Darß mit Bonava (Bau-Investor) wurde fünf Jahre nach der Eilentscheidung, die 2017 zu einem Baustopp führte, am Dienstag, dem am 10.Mai 2022 verhandelt.

Mit der Normenkontroll-Klage sollte klargestellt werden, ob der Bebauungsplan „Nr. 33 – Borner Holm“ im Landschaftsschutzgebiet rechtens ist. Nach etwa 1 1/4 Stunden Verhandlung am Oberverwaltungsgericht in Greifswald zog sich das Gericht zu einer Beratung zurück und gegen 12.40 Uhr wurde das Urteil verkündet: „Der Bebauungsplan ist unwirksam.“ Das Gericht folgte vollumfänglich den Argumentationen der Klageführenden und stellte fest, dass die Landschaftsschutzverordnung rechtmäßig ist und der Landschafts- und Artenschutz in dem sensiblen Bereich einen besonders hohen Stellenwert aufweisen. Bereits im damaligen Eilverfahren hatte das Gericht seine Entscheidung ausführlich begründet. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen.

Mit diesem Beschluss endet ein 11 Jahre währender Streit, der ein Dorf fast zerriss. Wir beglückwünschen den BUND Mecklenburg-Vorpommern zu diesem großen Erfolg für den Naturschutz. Wir danken allen Unterstützern sehr herzlich und wir freuen uns sehr, dass die drohende Zerstörung der zauberhaften Halbinsel Borner Holm nicht realisiert werden darf.

Presseschau:
Artikel auf ZEIT-Online vom 10.5.2022
Artikel von Axel Büssem auf der Titelseite der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022
Kommentar von Axel Büssem in der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022
Artikel von Timo Richter im Lokalteil der Ostsee-Zeitung vom 11.5.2022

9.6.2021 – Der Landtag M-V schließt sich unserer Petition an!

Als wir 2015 mit unserer Petition den Petitionsausschuss des Landtags anriefen, wagten wir nicht zu hoffen, dass der Landtag unser Anliegen uneingeschränkt unterstützt.

Sechs Jahre vergingen, in denen wir den Ausschuss kontinuierlich über den Sachstand informierten. Ein erstes Achtungszeichen setzte der Petitionsausschuss mit seinem Vorort-Besuch am 23.11.2017. Wir berichteten hierüber.

Nun wurde unsere Petition durch den Landtagsausschuss mit der klaren Empfehlung abgeschlossen, die Besonderheit der Landschaft auf dem Borner Holm nicht durch eine Ferienhaussiedlung unwiederbringlich zu zerstören. Dieser Empfehlung schloss sich der Landtag am 9. Juni 2021 (Landesdrucksache Nr.7 / 6202) an!

Ein schöner Erfolg unserer jahrelangen Bemühung, den Wert des Borner Holm als ortsprägende Landschaft anzuerkennen und zu bewahren.
Das Ziel der Befürworter einer Bebauung, die touristischen Bettenzahlen zu steigern, findet ohnehin in ausreichendem Maße im Ort selbst statt. Die unbebaute Holmwiese kann somit weiterhin zur touristischen Attraktivität Borns beitragen.

Bei aller Freude über die Zustimmung des Landtages ist zu berücksichtigen, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt, die sich vor allem an den Landrat des Landkeises Vorpommern-Rügen, Dr. Kerth, als Verantwortlichen für die Landschaftsschutzgebietsverordnung richtet.

Die letztendliche Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens trifft das Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald im ausstehenden Normenkontrollverfahren.
Bis dahin gilt weiterhin die einstweilige Anordnung des OVG, die den Baustopp angeordnet hat.

Freuen Sie sich mit uns.

Weitere Unterlagen können Sie hier lesen: